Berufsdermatologie
Wenn man das Wort "Berufsdermatose" übersetzt, dann bedeutet das eine durch den Beruf ausgelöste,
hervorgerufene oder verschlimmerte Hauterkrankung.
Eine solche Erkrankung kann ganz harmlos anfangen wie z. B. mit trockenen und schuppigen Hautstellen
zwischen den Fingern oder roten Hautstellen.
Später können daraus allergische Kontaktekzeme werden, welche im schlimmsten Fall zur Arbeitsunfähigkeit
führen oder im ungünstigsten Fall sogar zur Aufgabe des Berufes zwingen können.
Berufsdermatosen gehören zu den häufigsten berufsbedingten Krankheiten. Am häufigsten sind
Friseurinnen und Friseure, Pflege- und Reinigungskräfte sowie Arbeiter im Baugewerbe und in der
metallverarbeitenden Industrie betroffen.
Beim Vorliegen gesetzlich geregelter Voraussetzungen kann eine berufsbedingten Hauterkrankung als
Berufskrankheit anerkannt werden.
In der Berufskrankheitenverordnung BKV wird eine Berufskrankheit der Haut folgendermaßen definiert:
"Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen
haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich
waren oder sein können."
Wenn der Verdacht auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung vorliegt, muss der Arzt die zuständige
Berufsgenossenschaft benachrichtigen. Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, eine
Behandlung der Erkrankung zu veranlassen, die darauf abzielt, einen Verbleib des Erkrankten in seinem
Beruf zu ermöglichen.
Hautschutz ist die Beste Vorsorge:
Zu einem umfassenden Hautschutzplan gehören drei Maßnahmen:
Hautschutz
Hautreinigung
Hautpflege
Beratung und Produkte erhalten Sie im Kosmetikinstitut KOSmedERMA ,
welches sich in den Räumen der Hautarztpraxis befindet.